Pflichtstundenordnung


Anzahl der zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden pro Saison (01.07. - 30.06.):
gültig ab 01.07.2006

männliche Mitgliederweibliche Mitglieder
Aktive Mitglieder88
Passive Mitglieder42
Fördernde Mitglieder00
Ehrenmitglieder42
Juristische Personen i.S. d. BGB00

Pflichtstunden entfallen für alle weiblichen Mitglieder, die nicht aktive Mitglieder sind, wenn der Ehepartner bereits Mitglied ist. Pflichtstunden können von einem Ehepartner für den anderen mit erbracht werden. Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind 5,00 € Entschädigung zu leisten.


Pflichtarbeitsstunden werden wie folgt angerechnet:
Teilnahme an Arbeitseinsätzen oder anderen Arbeitsdiensten1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Arbeitsdienst bei Vereinsveranstatungen1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ordnereinsatz bei Heimspielen1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ordnereinsatz bei Vereinsveranstaltungen1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Kassierereinsatz bei Heimspielen oder anderen Veranstaltungen1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Versorgungsdienst bei Veranstaltungen (keine Fußballspiele, Fußballturniere, Hallenturniere)1 Stunde = 1 Pflichtstunde
Ableistung eines Versorgungsdienstes bei Heimspielen, Hallenturnieren, anderen Fußballturnieren
(Essen/Getränke), unabhängig von der jeweiligen Einsatzdauer, die in der Regel bis zu 6 Stunden betragen kann
4 Pflichtstunden