Mitgliedschaft

Werde Mitglied! Unterstütze deinen Verein!

Wenn du ein Teil einer großen Familie werden willst, wenn du Verantwortung übernehmen und tragen möchtest, dann fülle deinen Mitgliedsantrag online aus oder sende ihn per Post an:

 

ZFC Meuselwitz e.V.
Geschwister-Scholl-Str. 11a
04610 Meuselwitz

oder per E-Mail an: gs@zfc.de

Das sind deine Vorteile

  • Zugehörigkeit und Teilhabe am ZFC
  • ZFC-News aus erster Hand über Mitgliederbriefe und Jahreshauptversammlungen
  • Ermäßigte Dauerkarten
  • Bevorzugte Behandlung bei der Kartenvergabe für Sonderspiele


Monatsbeiträge für Mitglieder der einzelnen Mitgliedschaftsarten:

gültig ab 01.01.2024

Bis 18 Jahre bzw. Ende der Ausbildung, Wehr-/Zivildienstleistende, Studenten Ab 18 Jahre
Aktive Mitglieder 10,00 € 15,00 €
Passive Mitglieder 6,00 € 8,50 €
Fördernde Mitglieder
(jur. Personen und Unternehmen)
mind. 13,00 €
Fördernde Mitglieder
(Privatperon)
mind. 2,50 €
Ehrenmitglieder
Cheerleader und Bambinos
bis 7 Jahre 6,00 €
ab 8 Jahre (Stichtag 01.01./01.07. eines Jahres) 10,00 € 12,50 €
Aufnahmegebühr einmalig 3,00 € 5,00 €
Passgebühren nach Abrechnung der Dachverbände
Aufnahmegebühr für fördernde Mitglieder 20,00 €
Juristische Personen und Unternehmen Aufnahmegebühr einmalig 20,00 €
Privatpersonen Aufnahmegebühr einmalig 5,00 €

Familienrabatt
100% Ermäßigung erhalten Mitglieder bis 18 Jahre, wenn beide Eltern Vereinsmitglied sind, 50% Ermäßigung erhalten Mitglieder bis 18 Jahre, wenn ein Elternteil Vereinsmitglied ist.

Ermäßigung für Auszubildende/Wehrdienstleistende/Zivildienstleistende
Ausbildungsermäßigung für Mitglieder ab 18 Jahre kann nur gewährt werden, wenn ein Nachweis über das Bestehen des Ausbildungsverhältnisses vorliegt. Die Nachweispflicht obliegt dem Mitglied. Die Ermäßigung gilt nicht, wenn der betroffene vertraglich als Spieler oder Übungsleiter gebunden ist.

Kooperationsrabatt
100 % Ermäßigung erhalten Mitglieder, die ihren Beitrag bereits vollumfänglich beim ZFC Meuselwitz in Sachsen e.V. entrichtet haben.

Sonstiges
Die Aufnahmegebühren für fördernde und juristische Personen enthalten die Ausfertigung eines Zertifikates, welches das Mitglied als solches ausweist.

Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per Lastschriftverfahren, jeweils im Mai für das 1. Kalenderhalbjahr und im November für das 2. Kalenderhalbjahr von den Mitgliedern eingezogen.