Auszug aus dem Hygienekonzept


Hygienekonzept ZFC Meuselwitz e.V.Test- und Pflichtspielbetrieb Kinder- und Jugendbereich, Frauen, ZFC II


1. Allgemeine Hygieneregeln

• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
• In Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.


2. Verdachtsfälle Covid-19

• Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist für alle Beteiligten inkl. Besucher nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
• Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
  o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
  o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.


3. Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

  • Zone 1 „Innenraum/Spielfeld"
    In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    o Spieler*innen
    o Trainer*inneno Funktionsteams
    o Schiedsrichter*innen
    o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Zone 1 wird ausschließlich über den Platzzugang betreten und verlassen
  • Zone 2 „Umkleidebereiche"
    • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

    o Spieler*innen

    o Trainer*innen

    o Funktionsteamso Schiedsrichter*innen

    o Gerd Brandt /Hubert Wolf als Ansprechpartner für das Hygienekonzept

• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Flurbereich.
• Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
• Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)"

4. Spielbetrieb
Information der Gast-Teams und Schiedsrichter*innen zu Hygienemaßnahmen
• Die jeweilige Gastmannschaft sowie die zur Spielleitung angesetzten Schiedsrichter werden über das bestehende Hygienekonzept und die Mitbringepflicht von eigenen Mund-Nasen-Schutzbedeckungen umfassend informiert, jeweils bis spätestens fünf Tage vor dem Spielbeginn.

Organisation von Umkleide- und Duschabläufen (Wechselzeiten)
• Die jeweilige Gastmannschaft erhält in Abhängigkeit der Kabinenbelegungsplanung möglichst zur Verbesserung der Mindestabstände eine weitere Kabine zugewiesen.
• Die teilnehmenden Mannschaften haben sicherzustellen, dass der Mindestabstand beim Duschen eingehalten wird, demnach nur maximal zwei bis vier Personen gleichzeitig duschen. Beim Duschen soll auf kurz Verweilzeit in der Dusche geachtet werden.
• Schiedsrichter nutzen ihre Einzelduschanlage oder warten bis die anderen Duschanlagen komplett frei sind.

Organisation von Mannschaftssitzungen
• Die Trainer und Mannschaftsleiter haben sicherzustellen, dass bei Mannschaftssitzungen entweder Mindestabstand gewahrt ist oder Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Begrüßung auf dem Spielfeld
• Es erfolgt keine Begrüßung/Abklatschen auf dem Spielfeld