Neue Corona-Verfügung


Liebe Sportfreunde, 


wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen im Altenburger Land hat der Landkreis eine Verfügung erlassen, wonach ab Donnerstag nun auch für die bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen der Trainingsbetrieb im Verein verboten ist. Somit ist für alle Nachwuchsmannschaften unseres ZFC der morgige 02. Dezember der letzte Trainingstag im Jahr 2020. Nachstehend findet ihr einen Auszug aus dem originalen Wortlaut.

Hubert Wolf
Im Namen des Präsidiums


Auszug aus dem originalen Wortlaut der neuen Verfügung:

Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land aufgrund hoher Infektionszahlen. Diese gilt ab Donnerstag, den 3.12.2020.


 § 2 Untersagung von Freizeitangeboten

Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen. Hierzu zählen insbesondere:

1. Tagungs- und Veranstaltungsräume, Vereinsräume,

2. Sportplätze

3. Bibliotheken, ausgenommen sind Online-Angebote,

4. zoologischen und botanischen Gärten sowie in Tierparks,

5. Volkshochschulen, Musikschulen, Fort- und Weiterbildungsstätten, ausgenommen sind Online-Angebote,

6. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen, auch für Schwimmunterricht, Trainings- und Wettkampfbetrieb, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Vorsorge und Rehabilitation,

7. Jugendhäuser, Jugendclubs,


 § 3 Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebes

Abweichend von § 11 Abs. 2 Nr. 4 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung wird der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebes von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres untersagt.


 § 9 Außerkrafttreten, Geltung und Bekanntgabe

(1) Diese Allgemeinverfügung tritt am 03.12.2020 in Kraft und gilt bis 20.12.2020.

(2) Sie wird im Hinblick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Altenburger Land fortlaufend auf Wirkung und Erforderlichkeit hin überprüft.